Coronavirus – Informationen zum Bundesratsentscheid vom 19. März 2021

Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass frühestens Mitte April über die Wiedereröffnung der Fitnessanlagen entschieden wird. Die IG Fitness nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis, ist darüber aber natürlich enttäuscht.

Vor diesem Hintergrund fordert die IG Fitness den Bund und die Kantone eindringlich auf, die Härtefallmassnahmen zügig umzusetzen, damit die dringend benötigten finanziellen Mittel bei den existentiell bedrohten Unternehmen ankommen. Die Fitnessbranche verzeichnet hohe Umsatzeinbussen und viele Fitnessunternehmer*innen stehen vor dem Aus.

Die Fitnessbranche trägt wesentlich zur Gesunderhaltung der Schweizer Bevölkerung bei: Regelmässige Bewegung, gezieltes Muskeltraining sowie Entspannung stärken das Immunsystem und aktivieren die Selbstheilungskräfte. Es ist bekannt, dass viele Volkskrankheiten durch regelmässiges Muskel- und Bewegungstraining verhindert werden.

Für die Verantwortlichen der Fitnessbranche ist es deshalb besonders bitter, wenn sie ihren Beitrag zur Gesunderhaltung der Schweizer Bevölkerung nicht leisten dürfen. Sie sind überzeugt, dass die Stärkung der physischen und mentalen Gesundheit durch Fitness resilienter macht.

Bereits kurz nach der Pressekonferenz des Bundesrates wurden die Fitnessbetreiber*innen überhäuft mit Kommentaren von enttäuschten Mitgliedern. Das Bedürfnis, wiederum geführtes Training zu betreiben, ist sehr hoch. Dies zeigt auch die grosse Nachfrage und Beteiligung beispielsweise an Outdoor-Trainings oder auch Live-Streamings von Fitness- und Entspannungskursen. Natürlich werden solche innovativen Überbrückungsangebote beibehalten – diese ersetzen jedoch nicht die umfangreichen und betreuten Trainingsmöglichkeiten, die die Studios bieten.

Die IG Fitness wird ihre konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) fortsetzen, um zeitnah nachhaltige Lösungen für die Fitnessbranche zu erreichen.